Versicherung Informationen und Bedingungen - Firma 2 - XerocambosCreta (de)

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Mietwagen auf Kreta, Preislisten 2
Versicherung Informationen und Bedingungen
            
      Die Preise der Liste 2 sind in Euro und enthalten immer :
        SCDW
        Vollkaskoversicherung (SCDW)
          Mit SCDW ist der Kunde vollständig von der Haftung für Schäden befreit. Fahrzeuge unterliegen einer Haftpflichtversicherung und einer Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeug- und Sachschäden.
            FDW
            Spezielle Vollversicherung (FDW)
              Der Kunde ist vollständig entlastet von der Verantwortung für eventuelle Schäden. Die FDW deckt Schäden an der Unterseite der Autos, Glas-, Feuer-, Reifen- und Motorschäden ab.
                PL
                Haftpflichtversicherung (PL)
                  Der PL deckt bis zu 1.000.000,00 € für Personen- und bis zu 1.000.000,00 € für Sachschäden.
                    TP
                    Diebstahlschutz (TP)
                      Mit dem TP wird der Mieter von der Verantwortung entbunden, falls das Auto gestohlen wird.
                        PAI
                        Persönliche Unfallversicherung (PAI)
                          Die PAI deckt die Insassen des Fahrzeugs im Falle die medizinischen Kosten usw im Falle eines Unfalls.
                            Geschäftsbedingungen
                              1. Altersanforderungen.
                              Der Mieter/Hauptfahrer und die zusätzlichen Fahrer müssen für die Fahrzeuggruppe A und B mindestens 23 Jahre, 24 Jahre für Pkw-Gruppe C, D, F, H, M und M1 und für alle anderen Fahrzeuggruppen mindestens 25 Jahre alt sein.

                              2. Führerschein.
                              Fahrer müssen über einen gültigen Führerschein seit mindestens einem Jahr im Besitz .
                              Nach internationalem Recht ist für alle Mieter, die nicht Staatsbürger der Europäischen Gemeinschaft sind oder keine europäische Fahrerlaubnis besitzen, ein internationaler Führerschein erforderlich. Führerscheine in Zeichen, die nicht in Englisch (Latein) oder Griechisch lesbar sind, müssen von einem internationalen Führerschein begleitet sein.

                              3. Bußgelder und Verkehrßtrafen
                              Alle Strafen und Bußgelder, die während der Mietdauer anfallen, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
                              Verkehrsstrafen und Verwaltungssanktionen die sich aus Verstößen gegen das griechische Verkehrsgesetz während der Mietzeit ergeben, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Mieters. Wird dem Unternehmen eine solche verwaltungsrechtliche Sanktion  am Ende der Mietdauer (Vertrag) nicht mitgeteilt, wird der Verstoß dem Mieter in Rechnung gestellt.

                              4. Kraftstoff.
                              Kraftstoff wird immer vom Kunden bezahlt. Rückgabe mit derselben Treibstoffmenge. Bleifreies Benzin oder Diesel je nach Fahrzeug.

                              5. Versicherung.
                              • Im unglücklichen Fall eines Unfalls muss die nächstgelegene Polizeistation informiert und ein Unfallbericht eingeholt werden (bitte informieren Sie das Unternehmen auch unverzüglich). Ohne diesen Bericht ist der Mieter für den gesamten Reparaturbetrag verantwortlich. Mit diesem Bericht wird die Verantwortung des Mieters beseitigt.
                              • Es sollten keine nicht autorisierten Reparaturen durchgeführt werden.
                              • Für fahrlässiges oder betrunkenes Fahren, Fahren unter Drogeneinfluss oder auf nicht autorisierten Straßen, Fahren in verbotene Gebiete/Länder, offensichtliche Missachtung des Fahrzeugs ist der Mieter für den vollen Betrag der Gebühren verantwortlich.

                              6. Verlust des Zündschlüssels. Der Mieter ist nicht für den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel versichert. Bei Verlust oder Diebstahl derselben muss der Mieter den vollen Betrag an den Vermieter zahlen.

                              7. Steuern. Alle Preise beinhalten 24% Mehrwertsteuer.

                              8. Lieferung und Abholung.
                              Lieferung und Abholung sind in den Flughäfen von Heraklion und Chanià kostenlos. Lieferungen und Rückgaben des Fahrzeugs an verschiedenen Orten auf Kreta, die oben nicht aufgeführt sind, sind gegen Aufpreis möglich, sofern dies zum Zeitpunkt der Reservierung erfolgt. Sie können uns für weitere Informationen kontaktieren.

                              9. Strafe für verspätete Rücksendung.
                              Die erste Stunde Verspätung nicht berechnet wird. Die nächsten 3 Stunden werden mit 10 Euro pro Stunde berechnet. Bei einer Verspätung von mehr als 4 Stunden wird ein Tagessatz berechnet.

                              10. Transfer mit dem Fährschiff außerhalb Kretas.
                              Es ist verboten, den Mietwagen außerhalb der Insel Kreta zu transportieren. Die im Mietvertrag enthaltenen Versicherungen sind nur auf Kreta aktiv.

                              11. Kindersitze.
                              Baby- und Kindersitz sind auf Kundenwunsch kostenlos erhältlich (Alter auf der Reservierungsanfrage anzugeben).

                              12. Dachgepäckträger.
                              Auf Kundenwunsch erhältlich, jedoch nur für Fiat Panda und Fiat Doblò (offener Dachträger).

                              13. Navigationssystem. Erhältlich auf Kundenwunsch zum Tagespreis von 5 Euro.

                              14. Gültigkeit der Mietbedingungen.
                              Diese Mietbedingungen unterliegen Anpassungen und Änderungen aufgrund möglicher regulatorischer Änderungen. Die Vermietungsfirma behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen und/oder notwendige Aktualisierungen vorzunehmen.
                                Informationen zu Fahrgewohnheiten und zu den Preisen für Geldbußen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
                                Kilometerstand und Reisezeiten auf Kreta

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